Aktuelles
Förderung für Einbruchschutz
Nach jahrelangem Rückgang steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche seit 2009 kontinuierlich an. Im Jahr 2013 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik rund 150.000 Fälle – das ist der höchste Stand seit 15 Jahren.
Seit dem 19.11.2015 werden nun im Rahmen des Programmes „Kriminalprävention durch Einbruchschutz“ Fördergelder an jeden ausgereicht, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Beantragen kann man die Gelder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestags hat 30 Millionen Euro für den Zeitraum von 2015 bis 2017 bewilligt. Gefördert werden beispielsweise der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster, einbruchhemmende Gitter und Rollläden, Alarmanlagen, Bewegungsmelder oder Gegensprechanlagen.
Der Zuschuss beträgt zehn Prozent der Gesamtinvestition. Dabei sind nicht nur die Materialkosten Grundlage für die Förderung, sondern es werden auch die Handwerkerkosten direkt bezuschusst. Gezahlt werden 200 bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, die Mindestinvestitionssumme liegt damit bei 2.000 Euro, die Förderhöchstsumme bei 15.000 Euro. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kfw.de.